Persönliches Kennenlernen

Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der gemeinsamen Gespräche ist die Beziehung zwischen KlientIn und TherapeutIn: Sie können nach dem persönlichen Kennenlernen einschätzen, ob Sie sich verstanden fühlen und die "Chemie" stimmt - und ob Sie weitere Gespräche vereinbaren möchten.

 

Am Ende des Erstgesprächs teile ich Ihnen mit, was ich Ihnen für Ihr Anliegen anbieten kann. Sie haben das Recht auf eine sorgfältige Abklärung des Problems mit dem Sie zu mir kommen. Falls eine Konsultation anderer SpezialistInnen des Gesundheitswesens notwendig erscheint, erlaube ich mir, Ihnen eine entsprechende Empfehlung zu machen.

 

Ich informiere Sie zudem über meine Arbeitsweise und Rahmenbedingungen (Frequenz der Gespräche, Kostenrefundierung und meine therapeutische Verschwiegenheitspflicht nach §15 des Psychotherapiegesetzes). 

 

"So kurz wie möglich - so lange wie nötig"

Zu Beginn einer Psychotherapie findet meistens einmal pro Woche ein Gespräch statt. Im Laufes des psychotherapeutischen Prozesses und den sich mit der Zeit einstellenden Erfolgen können Gespräche dann auch vierzehntägig oder in längeren Abständen abgehalten werden. Die Frequenz wird zwischen Ihnen und mir festgelegt.

 

Die Frage wie viele Gespräche es benötigt bis eine Behandlung beendet werden kann, ist eine wichtige. Eine genaue Zeitangabe lässt sich im Vorfeld seriöser Weise schwer machen - bereits wenige Gespräche können hilfreich sein, der Therapieerfolg wird gemeinsam evaluiert.

 

Für mich gilt der Leitsatz "so kurz wie möglich und so lange wie nötig". Und darüber entscheiden letztendlich Sie.  

 

Kostenrefundierung möglich

Teilrefundierung über die Krankenkasse möglich - ich informiere Sie gerne über das Prozedere.

 

Bei krankheitswertigen Symptomen ist eine Kostenerstattung je Gespräch über die Krankenkasse möglich (GK und KFA 28,- BVA € 40,- SVB € 50,- ).

Bei zusätzlicher privater Krankenversicherung wird das Honorar bis zu 100% rückerstattet.

Psychotherapeutische Behandlungskosten sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.

Opfer von Verbrechen haben Anspruch auf Rückvergütung durch das Bundessozialamt.

 

Paartherapie, Familientherapie und Coaching sind keine „Kassenleistungen“ und werden von keiner gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Absageregelung

Die jeweils vereinbarte Sitzung ist exklusiv für Sie reserviert.

Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich um Absage bis spätestens

48 Stunden (2 Werktage)  im Voraus. Ich ersuche Sie um Verständnis, dass andernfalls die entfallene Stunde in Rechnung gestellt wird.